Finanzierung der Behandlung
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Beispiele der Förderung von Kindern

Angebot und Finanzierungsgrundlage:

Alle Familien mit ihren Kindern im Stadtgebiet München, des Landkreises München, des Landkreises Starnberg, des Landkreises Dachau und Fürstenfeldbruck können mein Angebot in aller Regel frei beanspruchen.

Als Finanzierungsgrundlage dient das Bundessozialhilfe- gesetz (BSHG) und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Ausnahme: Das Legasthenietraining muss von den Eltern selbst finanziert werden.

Voraussetzung für eine heilpädagogische Behandlung ist ein Gutachten des Kinderarztes, beziehungsweise eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder Institutionen wie Kinderzentrum, Heckscher Klinik etc.